14 | Ergänzungsbetreuung für Kinder mit Sonder- oder Einzelbeschulung
«Wo in deinem Körper sitzt die Freude?»
Angebot
Jedes Kind im Kanton Zürich hat Anrecht auf 6 bis 14 Stunden schulergänzende Betreuung pro Woche nach individuellem Bedarf. Für Kinder mit Sonderbeschulung, die nicht die Regelbetreuung besuchen können, deckt akompa die ausserschulische Betreuung im Kleinstsetting halbtageweise ab.
Methode
Dank einem Betreuungsschlüssel von maximal zwei Kindern auf eine Fachperson kann ihren individuellen Bedürfnissen Raum und Aufmerksamkeit gegeben werden. Das Ziel ist es, den Kindern in der Betreuung einen möglichst normalen Tagesablauf zu ermöglichen.
Umsetzung
Was Ausserschulische Ergänzungsbetreuung
Weshalb Wenn Kinder nicht die Regelbetreuung besuchen können
Für wen Kinder aus dem Kanton Zürich zwischen dem 1. Kindergarten und der 6. Primarklasse mit und ohne Assistenzperson. Ausgeschlossen sind Kinder mit erhöhtem pflegerischem Aufwand wie Wickeln oder Füttern sowie Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Räumlichkeiten von akompa sind für diese Bedürfnisse nicht eingerichtet. Ebenso können Kinder, die eine speziell ausgebildete Betreuungsperson benötigen, nicht aufgenommen werden, ausser in Begleitung einer eigens organisierten Assistenzperson.
Mit wem Passende Fachperson im Kleinstsetting
Wie umfangreich 6 bis 14 Stunden pro Woche nach individuellem Bedarf
Wo In den Räumlichkeiten der Stiftung Windlicht in der Winterthurer Altstadt oder direkt beim Hauptbahnhof Zürich. Die Räumlichkeiten verfügen über eine ausgestattete Küche und Essensmöglichkeiten sowie altersgerechte Spielmöglichkeiten. Zudem können die Kinder im nahegelegenen Stadtpark spielen und sich bewegen.
Netzwerkpartner
- Abteilung für Pädagogik und Beratung der Stadt Winterthur
- Gemeinden des Kantons Zürich
- Einzelbeschulungsanbietende
- Transfer-Anbietende